Apple lässt EiPott verbieten
Apple produziert den MP3-Player iPod und ist mit diesem sehr erfolgreich, vor einiger Zeit hat ein Unternehmen einen Eierbecher auf den Markt gebracht, der den Namen “EiPott” trägt. Der “EiPott” ist ein Eierbecher, der nicht nur namenstechnisch dem MP3-Player ähnelt sondern auch im Design des Apple iPod MP3-Player gestaltet ist.
Das hanseatische Oberlandesgericht hat jetzt zu Gunsten von Apple gegen den Eierbecher entschieden, es wurde somit eine einstwillige Verfügung erwirkt. Diese einstwillige Verfügung gilt jedoch lediglich für den Namen des iPods. Der im Odenwald ansässige Hersteller des Eierbechers muss sich jetzt einen neuen Namen einfallen lassen.
Sollte der Hersteller des Eierbechers, dem Eierbecher keinen neuen Namen geben, so droht eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro. Laut dem Hersteller “koziol” ist der Eierbecher mit dem Namen ein Kassenschlager, jedoch wurden keine genauen Verkaufszahlen genannt.

